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Der Platz auf Deutschlands Straßen wird immer knapper. Autos, Fahrräder, E-Scooter oder auch Fußgänger – sie alle sind Verkehrsteilnehmer mit eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen. Die hohe Verkehrsdichte erfordert nicht nur starke Nerven, sondern auch Kompromissbereitschaft. Doch das gelingt nicht immer. Häufig kommt es dann zu Unfällen, bei denen die Schuldfrage nicht eindeutig ist und sich jede Partei im Recht sieht. Doch wenn Aussage gegen Aussage steht, kann ein Streit schnell vor Gericht landen. Das ist zeit- und vor allem kostspielig. Ohne eine Rechtsschutzversicherung, die den Baustein „Verkehr“ beinhaltet, muss dann oft aus finanziellen Gründen „kleinbeigegeben“ werden. Die eigenen Rechtsansprüche bleiben auf der Strecke.
Mit dem passenden Rechtsschutz können hingegen eigene Schmerzensgeldansprüche oder Verdienstausfälle durchgesetzt werden. Für Versicherte ist es dann egal, ob sie mit dem Auto, Fahrrad oder dem Mietfahrzeug unterwegs sind – ihr Verkehrsrechtschutz leistet für die versicherte Person und ist nicht fahrzeuggebunden. Auch Insassen sind mitversichert.
Da der Straßenverkehr immer komplexer wird und viele Fortbewegungsarten möglich sind, ist der Verkehrsrechtsschutz auch für Radfahrer, Fußgänger und all jene empfehlenswert, die zum Beispiel nur mittels Sharingangeboten am Straßenverkehr teilnehmen.
Neben den standardisierten Leistungen, gemäß Musterbedingungen des Versichererverbands (Grafik oben), unterscheiden sich die Anbieter in einer Vielzahl von Leistungen. Vor einem Abschluss sollten daher Tarife genau verglichen werden, um die passenden Bereiche – je nach bevorzugtem Verkehrsmittel – ausreichend abzusichern.
Wichtige (Zusatz-)Leistungen beim Verkehrsrecht
Der Verkehrsrechtsschutz kann einzeln abgeschlossen oder als Baustein innerhalb der bestehenden Versicherung integriert werden. Oft sind Tarife, in denen die Bausteine Privat-, Arbeits- und Verkehrsrecht gebündelt sind, preisgünstiger als jeweils separate Verträge.