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Vor dem Drohnen-Start: Versicherungsfrage klären
Drohnen können große Helfer in vielen gewerblichen Betrieben sein. Hier ist aber immer zu beachten, dass andere rechtliche Grundlagen als bei der privaten Nutzung gelten. Informieren Sie sich über die Aufstiegserlaubnis bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH! Dort können Sie auch eine Aufstiegserlaubnis beantragen.
Immer ist eine Haftpflichtversicherung pflicht. In einer Betriebshaftpflichtversicherung können betrieblich genutze Drohnen mitversichert sein. Sie sollten also Ihren Versicherer oder Makler ansprechen, ob die Nutzung in der evtl. bestehende Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen ist. Grundlegend ist aber eine separat abgeschlossene Drohnenhaftpflichtversicherung empfehlenswert, da Sie durchaus bei bestimmten Flügen eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde benötigen und diese verlangt den Nachweis einer Versicherung. Mit einer speziellen Police ist der Nachweis leichter zu führen und die Luftfahrtbehörde erkennt diese an. Schließlich möchten Sie Ihre Erlaubnis schnell und unkompliziert erhalten.
Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren individuellen Tarif
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