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Drohnenversicherung

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Vor dem Drohnen-Start: Versicherungsfrage klären

Drohnen werden mehr und mehr zu einem Massenartikel, insbesondere seit es schon für unter 100 Euro brauchbare Geräte gibt. Was viele Anwender nicht wissen: Für den Einsatz gelten strenge Regeln, und dass die private Haft­pflichtversicherung bei einem Schaden einspringt, ist überaus fraglich. Ein Absturz kann aber auch erfahrenen Piloten passieren, beispielsweise aufgrund einer Windböe. Kommt es zu Per­sonen- oder Sachschäden, haftet der Pilot mit seinem Vermögen.
Das Problem: Prinzipiell ist der Gebrauch von Spielzeugen über die Privathaftpflichtpolice abgesichert – nicht festgelegt ist aber, bis zu welchem Gewicht eine Drohne noch als Spielzeug gilt. Überschreitet sie die Schwelle zum unbemannten Flugobjekt, kann der Versicherer den Daumen senken. Drohnenbesitzer sollten daher unbedingt mit ihrer Versicherung abklären, ob ihre Drohne vom Haft­pflichtschutz umfasst ist und ob gegebenenfalls eine Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann. Für größere und damit schwerere Geräte muss eine eigene Drohnen- Haft­pflichtversicherung abgeschlossen werden – das schreibt der Gesetzgeber vor.


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